Zeitarbeit ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Wirtschaft geworden.
Jedes Jahr werden über eine halbe Million Zeitarbeitnehmer in den Betrieben beschäftigt. Die Betriebe gewinnen so mehr an Flexibilität und Handlungsspielraum in ihrer Personalwirtschaft. Zeitarbeit ist ein probates Instrument, um Personalengpässe zu
Typische Bedarfsfälle sind Termindruck, Auftragsspitzen, Krankheit, Urlaub, Bundeswehr, Schwangerschaft, u.Ä. Zeitarbeit hilft den Betrieben, eigene Arbeitsplätze zu sichern.
Das Sonderrecht der Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt eine Lizenz der Bundesagentur für Arbeit. Außerdem gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen wie das Lohnfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz usw. BZA-Mitgliedsfirmen bezahlen ihre Mitarbeiter nach den Tarifverträgen Zeitarbeit BZA-DGB Tarifgemeinschaft. BZA-Unternehmen vor Ort finden Sie unter: www.bza.de/mitglieder/geschaeftsstellen/plz.
Zeitarbeit bietet besondere Chancen für:
Facharbeiter und Ungelernte
Sekretärinnen, Bürokaufleute u.a.
Ältere Arbeitsuchende
Mütter nach Babypause
Berufsanfänger
Studenten
Wiedereinsteiger nach längeren Berufspausen
Zeitarbeit bietet Abwechslung, Zeitarbeit bringt Qualifizierung. Auch auswärtige Einsätze sind möglich. Nach den Wünschen der Arbeitnehmer können flexible Arbeitszeiten vereinbart werden.
Zeitarbeitsunternehmen schließen mit dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. Vereinbart wird regelmäßig ein Vollzeitarbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag ist in der Regel unbefristet. Zeitarbeitsunternehmen sind normale Arbeitgeber wie andere auch. Für den Zeitarbeitnehmer gelten alle üblichen Bestimmungen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosen-versicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz, gesetzlicher Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. Zeitarbeitnehmer bei BZA-Unternehmen Werden nach den Tarifverträgen Zeitarbeit BZA - DGB Tarifgemeinschaft beschäftigt. Darin sind geregelt: Anspruch auf bezahlten Urlaub, Nacht-, Feiertags- und Sonntagszuschläge, Jahressonderzahlungen, Entgeltgruppen, Eingruppierungsgrundsätze u.v.m.
Ca. 65 Prozent der in der Zeitarbeit beschäftigten Frauen und Männer waren vorher ohne Beschäftigung. Zeitarbeit trägt zur Entlastung des Arbeitsmarktes bei und schont die Kasse der Bundesagentur für Arbeit. Rund 30% der Zeitarbeitnehmer wechseln auf konventionelle Arbeitsplätze.
Zeitarbeit ist ein Instrument flexibler Personalwirtschaft. Sie bietet den Beschäftigten vielfältige Berufschancen. Zeitarbeit bietet soziale Stabilität, fördert den Arbeitsmarkt und trägt zu wirtschaftlichem Wachstum bei. In den Erfahrungsberichten der Bundesregierung zur Zeitarbeit heißt es:
Die Zeitarbeit „bewegt sich in geordneten Bahnen. Sie leistet einen (…) Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit..“ Sie hat sich „erneut bewährt“ und stellt zunehmend „ein Mittel der langfristigen Personalplanung“ dar.
Zeitarbeit „hat sich als Mittel für flexiblen Personaleinsatz auf dem Markt durchgesetzt und leistet einen Beitrag, um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.“