Arbeitnehmerüberlassung – Deutschland
Bundesagentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
www.bmas.bund.de
Verwaltungs- Berufsgenossenschaften
www.vbg.de
Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen
www.ig-zeitarbeit.de
Bundesverband Zeitarbeit
www.bza.de
Industrie und Handelskammer
www.ihk.de
1972
Ist zwingend erforderlich
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Nürnberg
Homepage: www.arbeitsagentur.de
Angestellter des Verleihers
Sozialversicherungsrechtliche Stellung des AN entspricht der des Regelarbeitnehmer.
Regelung auf 18 Monate maximal, bei Weiterführung Übernahme durch den Kundenbetrieb.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Bei gefährlichen Tätigkeiten Arbeiten im Bauhauptgewerbe – hier allerdings erlaubt wenn: Verleiher und Entleiher Betriebe des Baugewerbes sind und allgemeinverbindliche Tarifverträge, welche die beiden Betriebe erfassen, dies ermöglichen oder der Verleiher seit 3 Jahren von denselben Rahmen – und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeiten erfasst wird.
Gleichstellung der Leiharbeitnehmer zu Regelarbeitnehmern muss garantiert werden. Verbot der Überlassung an Betriebe außerhalb des Bereiches der EU.
Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. IGZ / Deutscher Gewerkschaftsbund DGB
Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. BZA / Deutscher Gewerkschaftsbund DGB
Diverse Haustarife
Entleiher hat den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten.
Besondere Merkmale und erforderliche berufliche Qualifikation. Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Entleihbetrieb.
Art und Höhe der Leistungen während beschäftigungsfreien Zeiten.
Arbeitnehmer muss der wesentliche Inhalt des AÜG in seiner Muttersprache ausgehändigt werden. Arbeitnehmer muss informiert werden, wenn der Entleihbetrieb bestreikt wird.
Equal-Pay nach 9 Monaten. Anspruch auf Branchenübliche Zuschläge, z.B. in der Metall- und Elektroindustrie.